Zertifizierung von Veranstaltungen: Vereinfachtes Prozedere

Der BDG ist immer bemüht, Bürokratie für seine Mitglieder so klein wie möglich zu halten und die Ressourcen der ehrenamtlich tätigen Mitglieder effizient einzusetzen. Entsprechend wurde das Prozedere für die Bepunktung von Fortbildungen vereinfacht.


Zwar müssen Zertifizierungen von Veranstaltungen nach wie vor online beantragt werden, allerdings muss nicht mehr auf die Bepunktung gewartet werden. Diese erfolgt nun durch die Organisator:innen selbst. Selbstverständlich müssen hierbei bestimmte Regeln unbedingt eingehalten werden. Die Beauftragte des Vorstands für das Ressort „Zertifizierung“ überprüft stichprobenartig deren Einhaltung durch die Veranstalter:innen

Wir bitten zu beachten, dass eine mutwillig falsche Bepunktung von Seminaren und Fortbildungen einen Betrugsversuch darstellt und durch den BDG streng geahndet wird.

Die Veranstalter:innen sind nach wie vor in der Pflicht, eine Liste der an der zertifizierten Veranstaltung teilnehmenden BDG Mitglieder an die Geschäftsstelle zu senden, damit diese ihre erworbenen Fortbildungspunkte auch gutgeschrieben bekommen.

Hier, sowie unter dem Reiter „Zertifizierungen“ finden Sie folgendes zu beachtendes Merkblatt zur Zertifizierung von Fortbildungen:

Merkblatt: Zertifizierung von Veranstaltungen/Fortbildungspunkte

 


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