Lebenslanges Lernen ist uns wichtig. Deshalb haben sich die ordentlichen Mitglieder des BDG seit Januar 2018 verpflichtet, sich fortwährend weiterzubilden. Diese Fortbildungspflicht hat das Ziel, dass jedes ordentliche Mitglied einen hohen Standard an gesangspädagogischen Kompetenzen erfüllt und sich immer auf dem aktuellen Stand der Forschung befindet.
Damit stellen wir sicher, dass alle Pädagogen des BDG einerseits die bestmögliche Entwicklung der Schüler*innen, andererseits die Vermittlung einer gesunden Stimmgebung in den Vordergrund ihrer Tätigkeit stellen. Folglich stellt allein schon die ordentliche Mitgliedschaft im BDG ein nach außen hin sichtbares Qualitätsmerkmal und damit einhergehend auch eine Werbemöglichkeit für professionelle Gesangspädagogen (m/w/d) dar.
Fortbildungspunkte vergibt der BDG nach Teilnahme an Veranstaltungen, die durch den BDG zertifiziert wurden. Die Zahl der erworbenen FP der Teilnehmer*innen werden der Geschäftsstelle des BDG durch den jeweiligen Veranstalter direkt übermittelt.
Fragen zur Zertifizierung beantwortet Ihnen gern Vorstandsmitglied Zoya Zheleva-Kienitz:
FAQ zur Zertifizierung für Mitglieder
Wie viele Fortbildungspunkte (FP) müssen ordentliche Mitglieder sammeln?
Alle ordentlichen Mitglieder des BDG müssen innerhalb von vier Jahren mindestens 30 Punkte erworben haben. Dafür sind beispielsweise zwei Teilnahmen am Jahreskongress des BDG ausreichend.
Wo kann ich die FP erwerben?
Die FP können beim BDG Kongress und anderen zertifizierten Kongressen (z.B. Symposium Kinder- und Jugendstimme Leipzig, Hamburger Stimmsymposium), bei zertifizierten BDG vor Ort Fortbildungen, an PPG oder GPZ Wochenenden (auch als Gasthörer*in) und bei jedweden anderen durch den BDG zertifizierten Kursen erworben werden.
In unserem Veranstaltungskalender finden Sie zahlreiche zertifizierte Veranstaltungen. Sie können diesen nach der Kategorie „zertifiziert“ filtern.
Wo kann ich nachsehen, wie viele FP ich bereits auf dem Konto habe?
Die Verwaltung der FP liegt zurzeit bei der Geschäftsstelle. Mit Ihrer jährlichen Abrechnung bekommen Sie die aktuelle Zahl auf ihrem FP-Konto zugeschickt.
Informationen zur Zertifizierung von Veranstaltungen
Alle wichtigen Informationen für Veranstalter finden Sie hier:
Merkblatt: Zertifizierung von Veranstaltungen/Fortbildungspunkte
Antrag auf Zertifizierung
Online-Antrag auf Zertifizierung
Zusammenfassung
Weitere Informationen zur Fortbildungspflicht finden Sie in unserer Fort- und Weiterbildungsordnung:
BDG Fort- und Weiterbildungsordnung