Werden Sie Mitglied im Bundesverband Deutscher Gesangspädagogen!
Für alle an der Gesangspädagogik interessierten Personen gibt es eine passende Form der Mitgliedschaft im Berufsverband BDG.
Sie wollen erstmal erfahren, was Sie von einer Mitgliedschaft im BDG haben?
->Ihre Vorteile als BDG Mitglied
Überzeugt? – Dann senden Sie bei Interesse einfach den unterschriebenen Ausdruck des jeweiligen Mitgliedsantrages (unten auf dieser Seite) an die im jeweiligen Formular angegebene Adresse von Angela Nick. Nachfragen beantwortet sie Ihnen gern auch per Mail: . Notwendige Nachweise können entweder mit dem Antrag mitgeschickt oder per Mail gesendet werden.
Jeder einzelne Antrag wird in der Vorstandssitzung wohlwollend diskutiert, bevor wir ein neues Mitglied aufnehmen. Neuaufnahmen erfolgen entsprechend alle 3 Monate.
Was kostet mich das eigentlich?
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Form der Mitgliedschaft und finanziellen Möglichkeiten:
Auflistung der Mitgliedsbeiträge
Der Mitgliedsbeitrag inkludiert u.a. eine Berufshaftpflichversicherung, ein Abonnement der VOX HUMANA, zahlreiche Vergünstigungen auf Kongresse und Fortbildungen sowie zahlreiche weitere persönlichen Vorteile.
Er ermöglicht zudem überhaupt erst den Fortbestand des Berufsverbandes als institutionalisierte Vertretung für professionelle Gesangspädagog:innen in der Kulturszene, Politik und Gesellschaft.
Antragsformulare
Hier können Sie die gewünschten Formulare herunterladen. Sowohl der Antrag auf Mitgliedschaft als auch der Antrag auf Standesumwandlung können entweder ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit allen anderen Unterlagen postalisch oder auch ausgedruckt, unterschrieben, eingescannt und zusammen mit allen anderen Unterlagen digital an Angela Nick () versandt werden.
Ordentliche Mitgliedschaft
Ordentliches Mitglied können alle Personen werden, die eine der folgenden Voraussetzungen nachweisen können:
- Staatl. anerkannter gesangspädagogischer Abschluss
- Staatl. anerkannter sängerisch-künstlerischer Abschluss + min. 2 Jahre gesangspädagogische Praxis (ca. 300 erteilte Gesangsstunden)
- Min. 5 Jahre sängerische Berufstätigkeit, darunter min. 2 Jahren gesangspädagogische Praxis (ca.300 Stunden erteilte Gesangsstunden) + weiterbildende Maßnahmen
Studentische Mitgliedschaft
Studentisches Mitglied können Studierende der Fachrichtung Gesangspädagogik, Gesang und angrenzender Disziplinen mit Nachweis durch eine Studienbescheinigung werden (Der Nachweis ist jährlich einzureichen). Die Mitgliedschaft erlischt nach Abschluss des Studiums und kann auf Antrag in eine andere Form der Mitgliedschaft (Standesumwandlung) überführt werden.
Fördernde Mitgliedschaft
Förderndes Mitglied kann jede natürliche Personen werden, die die Satzungsziele des BDG unterstützen möchte.
Korporative Mitgliedschaft
Korporative Mitglieder: Diese sind Körperschaften, die an der Verwirklichung der satzungsgemäßen Ziele des Verbandes mitarbeiten und deren Mitgliedschaft im Sinne einer gegenseitigen Kooperation erwünscht ist.
Standesumwandlung
Studentische oder fördernde Mitglieder, die inzwischen die Voraussetzungen für eine ordentliche Mitgliedschaft erfüllen. Zum Beispiel, weil sie Ihr Studium abgeschlossen haben und die studentische Mitgliedschaft folglich nicht mehr weiterbestehen kann.