Seit Januar 2018 haben wir uns im BDG verpflichtet, sich als ordentliches Verbandsmitglied stetig weiterzubilden. Die Fortbildungspflicht hat das Ziel, dass sich BDG Lehrkräfte in ihrer gesangspädagogischen Praxis immer auf dem aktuellen Stand befinden.
Hier finden Sie alles, was Sie benötigen, um einen Antrag auf Zertifizierung zu stellen, die Ihrer Veranstaltung einen „Ritterschlag“ durch den BDG verleiht.
Bitte lesen Sie das unter dem Strich stehende Merkblatt mit den Regeln für die Zertifizierung durch, bevor Sie einen Antrag stellen.
Mit Abgabe des Antrags ist die Veranstaltung vorerst auf Vertrauensbasis zertifiziert. Der BDG behält sich jedoch vor, stichprobenartig die Veranstaltungen auf Richtigkeit zu prüfen. Mutwillige Verstöße gegen die Regelungen zur Zertifizierung kommen einem Betrug gleich (z.B. falsche Angaben/ zu viele Punkte/ Zertifizierung nicht zertifizierungsfähiger Veranstaltungen) und ziehen ernste Konsequenzen seitens des BDG nach sich.
Fragen beantwortet Ihnen gern unsere Zertifizierungsbeauftrage im Vorstand: Zoya Zheleva-Kienitz –
Weitere Informationen zum „Wieso? Weshalb? Warum?“ der Zertifizierung im Allgemeinen und einige FAQs finden Sie hier: Zertifizierung
Merkblatt zur Zertifizierung von Veranstaltungen
Was sind die Voraussetzungen für eine Zertifizierung mit Fortbildungspunkten? Wie viele Punkte darf ich vergeben?
Alle wichtigen Informationen für Ihren Antrag finden Sie hier:
Merkblatt zur Zertifizierung von Veranstaltungen
Antrag auf Zertifizierung
Um mit Ihrer Veranstaltung BDG Fortbildungspunkte zu vergeben, füllen Sie bitte das folgende Online-Formular aus:
Online-Antrag auf Zertifizierung
Fortbildungspflicht
Informationen zur BDG Fortbildungspflicht finden Sie in unserer Fort- und Weiterbildungsordnung und im Menüpunkt Zertifizierung.
BDG Fort- und Weiterbildungsordnung