Wichtig für Mitglieder

GEMEINSAMES POSITIONSPAPIER – BITTE UM MITHILFE

 
Liebe Mitglieder des BDG,

 

Sie werden es inzwischen mitbekommen haben.
Durch den aktuellen Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz droht unter anderem, dass Instrumental- und Gesangsunterricht in vielen Fällen umsatzsteuerpflichtig werden.

 

Der BDG stellt sich hier – wie auch auch viele andere Bundesverbände – an die Seite seiner Mitglieder und setzt sich auf Bundesebene vehement dafür ein, dass qualifizierter Musikunterricht umsatzsteuerbefreit bleiben muss.

 

HIER finden Sie ein mit vielen Verbänden gemeinsam unterzeichnetes Positionspapier, auf dessen Grundlage wir Sie dringend darum ersuchen, sich an Ihre Bundestagsabgeordneten zu wenden und darum zu bitten, gegen den Entwurf in der vorgelegten Fassung zu stimmen und sich für eine Umsatzsteuerbefreiung von außerschulischer, musikalischer Bildung einzusetzen. Denn nur gemeinsam können wir hier etwas erreichen.

 

Und die Zeit drängt, denn bereits in Kürze soll über den Referentenentwurf abgestimmt werden.

 

Hier finden Sie die Petition von unserem geschätzten Mitglied, Frau Saskia Saegeler, um deren zusätzliche Mitzeichnung und Verbreitung wir Sie bitten möchten. https://www.openpetition.de/…/qualifizierter…

 

Lassen Sie uns gemeinsam aktiv sein, nun nochmals alle Kräfte bündeln und das Beste hoffen.

 

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung!

 

Herzlich,

 

Ihr BDG Vorstand


Aufruf gegen die geplante Umsatzsteuergestaltung

Derzeit droht vielen von uns eine zusätzliche Belastung durch die geplanten Gesetzesänderungen zur Umsatzsteuer. Wir setzen uns gemeinsam mit vielen weiteren Verbänden auf Bundesebene dafür ein, dass die geplanten Änderungen nicht durchgesetzt werden, brauchen aber dafür die Hilfe von unseren Mitgliedern. Und es muss schnell gehandelt werden!Unten stehend die derzeitigen aktuellen Informationen und was wir alle gegen die mögliche Einführung der Umsatzsteuer tun können!

Umsatzsteuer auf Gesangsunterricht?

Umsatzsteuerbefreiung für qualifizierten Unterricht muß bleiben!

Der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 sieht eine folgenschwere Änderung vor für alle Lehrkräfte mit privater Unterrichtstätigkeit und an nicht gemeinnützigen Musikschulen.

Nur Unterrichte an öffentlichen Musikschulen und gemeinnützigen Einrichtungen sollen umsatzsteuerbefreit bleiben.

Der BDG positioniert sich mit anderen Verbänden und deren Mitgliedern gegen diese Änderung im Jahressteuergesetz und spricht sich -wie auch der Deutsche Musikrat und seine Verbände- für die USt-Befreiung aus und empfiehlt allen Mitgliedern, sich persönlich auch dafür einzusetzen.

Im September soll im Bundestag das Jahressteuergesetz 2024 behandelt werden, dass zum 1. Januar 2025 in Kraft treten sollten. Es ist zu befürchten, dass das Bescheinigungsverfahren nach Paragraph 4 Abs.21 des Umsatzsteuergesetzes abgeschafft wird. Dieses bestätigt bisher durch zuständige Kulturbehörden, dass der Vokalunterricht, der potentiell auf die Eignungprüfungen an Musikhochschulen vorbereitet, von der Umsatzsteuer befreit ist.
Wenn dies wegfällt, werden Finanzämter die Ausgestaltung des Unterrichts prüfen und entscheiden.

Wir fordern:

Gesangsunterricht, der weiterhin als hochschulvorbereitend gilt, ist keine Freizeitgestaltung, die umsatzsteuerpflichtig wäre (19 % Mehrkosten) und muss umsatzsteuerbefreit bleiben, denn:

  • er gehört zur unverzichtbaren außerschulischen, musikalischen Bildung,
  • er bereitet frühzeitig auf das Musikstudium vor,
  • er ist Grundstein für spätere Musikerberufe.

Das bisherige Bescheinigungsverfahren muss erhalten bleiben!

Ab 1. Januar 2025 soll laut Gesetzesentwurf folgendes gelten:

  • Einrichtungen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Einrichtungen bleiben von der Umsatzsteuer befreit
  • Die Umsatzsteuerbefreiung gilt nur, wenn Einrichtungen keine systematische Gewinnerzielung haben.
  • Als Einrichtungen gelten auch selbständige Lehrer, die als freie Mitarbeiter Unterrichtsleistungen an Schulen, Hochschulen oder anderen Bildungseinrichtungen erbringen sowie Privatlehrer.
  • Leistungen, die auf eine Aufnahmeprüfung an einer Hochschule oder Fachhochschule vorbereiten, sollen umsatzsteuerbefreit bleiben.
  • Leistungen, die als bloße Freizeitgestaltung dienen, sind nicht umsatzsteuerbefreit.
  • Ob eine Leistung der einen oder der anderen Gruppe zuzuordnen ist, kann nur im jeweiligen Einzelfall entschieden werden.

Gesetzesentwurf des Jahressteuergesetzes 2024
Referentenentwurf und Regierungsentwurf:
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2024-06-05-JStG-2024/0-Gesetz.html
Regierungsentwurf Artikel 21 Seite 59, Begründungen dazu Seite 199 bis 202.

Deshalb jetzt handeln, nicht die Entscheidung abwarten!

Eine zusätzliche Umsatzsteuer bedeutet:

  • eine Verteuerung des Unterrichts um 19 %
  • Abmeldung vieler Schüler durch die finanzielle Mehrbelastung,
  • Rückgang der Anfangsunterrichte als Voraussetzung für das künstlerische und pädagogische Gesangs- und Musikstudium
  • weiteren Rückgang von Bewerber:innen für musikpädagogische Studiengänge.
Deshalb unser dringender Aufruf: sprecht oder schreibt jetzt die Abgeordneten in Euren Wahlkreisen an!
Nutzt die aufgeführten Argumente, damit die MdB in den Beratungen in unserem Sinne handeln. Ihr findet sie unter:
www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise/

VG Musikedition: Rabatt für BDG Mitglieder

Auf abgeschlossene Lizenzverträge mit der VG Musikedition für das legale Vervielfältigen (z.B. Kopieren) von Noten bekommen BDG Mitglieder 20% Rabatt.

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Künftig sind Anmeldungen für Akademieprogramme des BDG online möglich.

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Zertifizierung von Veranstaltungen: Vereinfachtes Prozedere

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