Wichtige Nachrichten

BDG Jahr der Stimme 2025 – Europa Austausch

Ein einzigartiges Austauschprogramm von Mensch zu Mensch ohne große bürokratische Hürden soll ab Januar starten!
BDG Pädagoginnen und Pädagogen besuchen Gesangslehrende in Europa und werden besucht.
Im BDG Jahr der Stimme 2025 wird der Bundesverband Deutscher Gesangspädagogen für seine Mitglieder ab 10. Januar 2025
Kontaktadressen von interessierten Austauschpartnern europäischer Länder im „Mitgliederbereich“ anbieten, um Besuche unserer Mitglieder bei Gesangslehrenden in einem europäischen Partnerland zu ermöglichen, sowie Gegenbesuche bei uns – und das ohne große Kosten!
Wir freuen uns sehr über die Zusammenarbeit für den Europa Austausch mit den europäischen Partnerverbänden und ebenso auf neue europäische Netzwerke.


neue Pressemappe für DURCHATMEN

Ab sofort finden sie auf der Akademieseite unserer Fortbildung DURCHATMEN eine Pressemappe mit informativen Artikeln wie z.B. den erst vor kurzem erschienenen Bericht im Magazin OPER!. Die Redaktion hat uns freundlicherweise den sonst kostenpflichtig zu lesenden Artikel für unsere Webseite freigegeben. Hier gelangen sie direkt zur Durchatmen Pressemappe


DMR Empfehlungen zu Honoraruntergrenzen im Bereich musikalische Bildung und Musikhochschullehre

Aus dem Newsletter des Deutschen Musikrates

#FaireLehre: DMR veröffentlicht Empfehlungen zu Honoraruntergrenzen im Bereich der musikalischen Bildung und im Musikhochschulbereich

In Deutschland sind mehr als 25.700 Pädagog:innen im Musikbereich und über 7.000 Lehrbeauftragte an Musikhochschulen tätig. Ihre wichtige Arbeit spiegelt sich oft nicht in ihrer Vergütung wider. Im Gegenteil: Viele freischaffende Lehrende leben in prekären Verhältnissen und sind von Altersarmut bedroht. Trotz des „Herrenberg“-Urteils ist zu erwarten, dass auch künftig gerade im Projektbereich Honorarbeschäftigung weiterbestehen wird. Das mittlere Einkommen von Musiklehrenden betrug im Jahr 2024 14.650 Euro brutto. Die AG „Faire Vergütung“ des Deutschen Musikrats (DMR) hat daher Empfehlungen zu „Honoraruntergrenzen und angemessenen Vergütungen im Bereich der musikalischen Bildung und im Musikhochschulbereich“ erarbeitet, die vom Präsidium beschlossen und heute veröffentlicht wurden.

Darin empfiehlt der DMR für Honorarsätze von Musikpädagog:innen und Lehrbeauftragte eine Honoraruntergrenze von 54 Euro für 45 Minuten und 72 Euro für 60 Minuten. Angemessene Honorare wären laut der Empfehlung 65 Euro für 45 Minuten und 87 Euro für 60 Minuten. Die Empfehlungen sollen jährlich aktualisiert werden. Die vollständige Stellungnahme mit Erläuterungen u.a. zu den Berechnungsgrundlagen sowie die Pressemitteilung zum Thema finden Sie hier


Aufruf gegen die geplante Umsatzsteuergestaltung

Derzeit droht vielen von uns eine zusätzliche Belastung durch die geplanten Gesetzesänderungen zur Umsatzsteuer. Wir setzen uns gemeinsam mit vielen weiteren Verbänden auf Bundesebene dafür ein, dass die geplanten Änderungen nicht durchgesetzt werden, brauchen aber dafür die Hilfe von unseren Mitgliedern. Und es muss schnell gehandelt werden!Unten stehend die derzeitigen aktuellen Informationen und was wir alle gegen die mögliche Einführung der Umsatzsteuer tun können!

Umsatzsteuer auf Gesangsunterricht?

Umsatzsteuerbefreiung für qualifizierten Unterricht muß bleiben!

Der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 sieht eine folgenschwere Änderung vor für alle Lehrkräfte mit privater Unterrichtstätigkeit und an nicht gemeinnützigen Musikschulen.

Nur Unterrichte an öffentlichen Musikschulen und gemeinnützigen Einrichtungen sollen umsatzsteuerbefreit bleiben.

Der BDG positioniert sich mit anderen Verbänden und deren Mitgliedern gegen diese Änderung im Jahressteuergesetz und spricht sich -wie auch der Deutsche Musikrat und seine Verbände- für die USt-Befreiung aus und empfiehlt allen Mitgliedern, sich persönlich auch dafür einzusetzen.

Im September soll im Bundestag das Jahressteuergesetz 2024 behandelt werden, dass zum 1. Januar 2025 in Kraft treten sollten. Es ist zu befürchten, dass das Bescheinigungsverfahren nach Paragraph 4 Abs.21 des Umsatzsteuergesetzes abgeschafft wird. Dieses bestätigt bisher durch zuständige Kulturbehörden, dass der Vokalunterricht, der potentiell auf die Eignungprüfungen an Musikhochschulen vorbereitet, von der Umsatzsteuer befreit ist.
Wenn dies wegfällt, werden Finanzämter die Ausgestaltung des Unterrichts prüfen und entscheiden.

Wir fordern:

Gesangsunterricht, der weiterhin als hochschulvorbereitend gilt, ist keine Freizeitgestaltung, die umsatzsteuerpflichtig wäre (19 % Mehrkosten) und muss umsatzsteuerbefreit bleiben, denn:

  • er gehört zur unverzichtbaren außerschulischen, musikalischen Bildung,
  • er bereitet frühzeitig auf das Musikstudium vor,
  • er ist Grundstein für spätere Musikerberufe.

Das bisherige Bescheinigungsverfahren muss erhalten bleiben!

Ab 1. Januar 2025 soll laut Gesetzesentwurf folgendes gelten:

  • Einrichtungen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Einrichtungen bleiben von der Umsatzsteuer befreit
  • Die Umsatzsteuerbefreiung gilt nur, wenn Einrichtungen keine systematische Gewinnerzielung haben.
  • Als Einrichtungen gelten auch selbständige Lehrer, die als freie Mitarbeiter Unterrichtsleistungen an Schulen, Hochschulen oder anderen Bildungseinrichtungen erbringen sowie Privatlehrer.
  • Leistungen, die auf eine Aufnahmeprüfung an einer Hochschule oder Fachhochschule vorbereiten, sollen umsatzsteuerbefreit bleiben.
  • Leistungen, die als bloße Freizeitgestaltung dienen, sind nicht umsatzsteuerbefreit.
  • Ob eine Leistung der einen oder der anderen Gruppe zuzuordnen ist, kann nur im jeweiligen Einzelfall entschieden werden.

Gesetzesentwurf des Jahressteuergesetzes 2024
Referentenentwurf und Regierungsentwurf:
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2024-06-05-JStG-2024/0-Gesetz.html
Regierungsentwurf Artikel 21 Seite 59, Begründungen dazu Seite 199 bis 202.

Deshalb jetzt handeln, nicht die Entscheidung abwarten!

Eine zusätzliche Umsatzsteuer bedeutet:

  • eine Verteuerung des Unterrichts um 19 %
  • Abmeldung vieler Schüler durch die finanzielle Mehrbelastung,
  • Rückgang der Anfangsunterrichte als Voraussetzung für das künstlerische und pädagogische Gesangs- und Musikstudium
  • weiteren Rückgang von Bewerber:innen für musikpädagogische Studiengänge.
Deshalb unser dringender Aufruf: sprecht oder schreibt jetzt die Abgeordneten in Euren Wahlkreisen an!
Nutzt die aufgeführten Argumente, damit die MdB in den Beratungen in unserem Sinne handeln. Ihr findet sie unter:
www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise/

VG Musikedition: Rabatt für BDG Mitglieder

Auf abgeschlossene Lizenzverträge mit der VG Musikedition für das legale Vervielfältigen (z.B. Kopieren) von Noten bekommen BDG Mitglieder 20% Rabatt.

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