Auf abgeschlossene Lizenzverträge mit der VG Musikedition für das legale Vervielfältigen (z.B. Kopieren) von Noten bekommen BDG Mitglieder 20% Rabatt.
Zur Realität der Gesangspädagogik gehören viele rechtliche Rahmenbedingungen. So auch der Fakt, dass Noten aus Urheberrechtsgründen beim jeweiligen Urheber bzw. Verlag käuflich erworben werden müssen und nicht kopiert werden dürfen, auch nicht zu privaten Zwecken oder für den Unterrichtsgebrauch.
Damit Sie nicht für jede autorisierte Kopie nach den Rechteinhaber:innen recherchieren müssen und um Noten legal kopieren zu dürfen, kann ein Einzel-Lizenzvertrag mit der VG Musikedition abgeschlossen werden. Auf die Preise, die dort veranschlagt werden (siehe PDF unten) bekommen BDG Mitglieder nun 20% Rabatt, wenn Sie beim Abschließen eines Einzelvertrages „BDG“ eintragen.
Um für sich selbst rechtliche Sicherheit beim Unterrichten zu schaffen, empfiehlt der BDG seinen Mitgliedern, diesen Service der VG Musikedition wahrzunehmen.
Der Lizenzvertrag der VG Musikedition umfasst inzwischen auch die Rechte von sogenannten Außenstehenden, die nicht Mitglied der VG Musikedition sind.
Aufgrund einer neuen gesetzlichen Regelung können Verwertungsgesellschaften nun auch die Rechte der „Außenstehenden“ vertreten, solange diese der Rechtewahrnehmung nicht widersprechen. Mehr dazu und zu den aktuell vorliegenden Widersprüchen: https://www.vg-musikedition.de/service/statuten/statuten/vgg-51
Eine Bitte an unsere Mitglieder
Wir bitten Sie um Verständnis, dass der BDG nicht in Einzelfällen beraten kann, wenn es z.B. um die Frage geht, ob sich der Vertrag für Sie persönlich als Gesangslehrer:in lohnt oder „wie es denn rechtlich ist, wenn…“ (bspw. wenn die meisten Schüler:innen ihre Noten selbst bei den jeweiligen Verlagen kaufen/wenn Sie ohne Noten und Text singen/etc.).
Bei Fragen rund um den Abschluss des Lizenzvertrages wenden Sie sich bitte direkt an die VG Musikedition.