VG Musikedition: Rabatt für BDG Mitglieder

Auf abgeschlossene Lizenzverträge mit der VG Musikedition für das legale Kopieren von Noten bekommen BDG Mitglieder 20% Rabatt.


Zur Realität der Gesangspädagogik gehören viele rechtliche Rahmenbedingungen, von denen manche die Arbeit ziemlich kompliziert werden lassen. So auch der Fakt, dass Noten aus Urheberrechtsgründen beim jeweiligen Urheber bzw. Verlag käuflich erworben werden müssen und nicht kopiert werden dürfen, was in manchen Situationen zu Unsicherheiten führen kann.

Damit nicht für jede autorisierte Kopie extra ein Verlag kontaktiert werden muss und um Noten legal kopieren zu dürfen, kann jetzt jedoch ein Einzel-Lizenzvertrag mit der VG Musikedition abgeschlossen werden. Auf die Preise, die dort veranschlagt werden (siehe PDF unten) bekommen BDG Mitglieder nun 20% Rabatt, wenn Sie beim Abschließen eines Einzelvertrages „BDG“ eintragen.

Vertrag als PDF

Online-Vertragsabschluss

FAQ der VG Musikedition

Blog VG Musikedition

Eine Bitte an unsere Mitglieder

Wir bitten Sie um Verständnis, dass der BDG nicht in Einzelfällen beraten kann, wenn es z.B. um die Frage geht, ob sich der Vertrag für Sie persönlich als Gesangslehrer:in lohnt oder „wie es denn rechtlich ist, wenn…“ (bspw. wenn die meisten Schüler:innen ihre Noten selbst bei den jeweiligen Verlagen kaufen/wenn Sie ohne Noten und Text singen/etc.). Auch, wenn Sie sichergehen möchten, dass ein Verlag auch wirklich Mitglied in der VG Musikedition ist, wenden Sie sich bitte direkt an die Verwertungsgesellschaft, die Ihnen all diese Fragen besser beantworten kann als der BDG Vorstand.


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