DMR Empfehlungen zu Honoraruntergrenzen im Bereich musikalische Bildung und Musikhochschullehre

Aus dem Newsletter des Deutschen Musikrates

#FaireLehre: DMR veröffentlicht Empfehlungen zu Honoraruntergrenzen im Bereich der musikalischen Bildung und im Musikhochschulbereich

In Deutschland sind mehr als 25.700 Pädagog:innen im Musikbereich und über 7.000 Lehrbeauftragte an Musikhochschulen tätig. Ihre wichtige Arbeit spiegelt sich oft nicht in ihrer Vergütung wider. Im Gegenteil: Viele freischaffende Lehrende leben in prekären Verhältnissen und sind von Altersarmut bedroht. Trotz des „Herrenberg“-Urteils ist zu erwarten, dass auch künftig gerade im Projektbereich Honorarbeschäftigung weiterbestehen wird. Das mittlere Einkommen von Musiklehrenden betrug im Jahr 2024 14.650 Euro brutto. Die AG „Faire Vergütung“ des Deutschen Musikrats (DMR) hat daher Empfehlungen zu „Honoraruntergrenzen und angemessenen Vergütungen im Bereich der musikalischen Bildung und im Musikhochschulbereich“ erarbeitet, die vom Präsidium beschlossen und heute veröffentlicht wurden.

Darin empfiehlt der DMR für Honorarsätze von Musikpädagog:innen und Lehrbeauftragte eine Honoraruntergrenze von 54 Euro für 45 Minuten und 72 Euro für 60 Minuten. Angemessene Honorare wären laut der Empfehlung 65 Euro für 45 Minuten und 87 Euro für 60 Minuten. Die Empfehlungen sollen jährlich aktualisiert werden. Die vollständige Stellungnahme mit Erläuterungen u.a. zu den Berechnungsgrundlagen sowie die Pressemitteilung zum Thema finden Sie hier


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