Information für Veranstalter von Kulturveranstaltungen
Der Bund stellt mit dem „Sonderfonds für Kulturveranstaltungen“ 2,5 Milliarden Euro „Wirtschaftlichkeitshilfe“ bereit für Veranstaltungen mit bis zu 2000 Teilnehmenden und „Ausfallabsicherung“ für Veranstaltungen mit mehr als 2000 möglichen Teilnehmenden.



