Information für Veranstalter von Kulturveranstaltungen

Der Bund stellt mit dem „Sonderfonds für Kulturveranstaltungen“ 2,5 Milliarden Euro „Wirtschaftlichkeitshilfe“ bereit für Veranstaltungen mit bis zu 2000 Teilnehmenden und „Ausfallabsicherung“ für Veranstaltungen mit mehr als 2000 möglichen Teilnehmenden.

Dieser Fonds ergänzt bestehende Hilfs- und Förderungsprogramme, damit pandemie-bedingte Verluste ausgeglichen werden können und mehr Planungssicherheit für größere Kulturveranstaltungen gegeben werden kann.
Wer, wann und wie Anträge gestellt werden können, findet man auf:
www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de
Wichtig dazu:
„Bagatellgrenze: mindestens 1.000 Euro pro Antrag
Mehrere kleinere Veranstaltungen können im Rahmen eines Sammelantrags zusammen registriert und beantragt werden. Dabei kann sich die Laufzeit eines Sammelantrags bis zum Ende des Förderzeitraums des Moduls Wirtschaftlichkeitshilfe (31.3.2022) erstrecken.“
!Veränderungen sind jederzeit möglich in diesen Zeiten!

Der BDG ist Mitglied im Deutschen Musikrat, der sich mit und im Deutschen Kulturrat intensiv für die Fortführung dieser Unterstützungshilfen und die ständige Anpassung der festgesetzten Ober- und Untergrenzen in den Leistungen an die durch Corona-entstandene Notsituation für die Kulturschaffenden einsetzt.


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