NEU: Logo für BDG Mitglieder

Alle ordentlichen und korporativen Mitglieder des BDG können ihre Mitgliedschaft nun auf ihrer eigenen Website und sonstigen Publikationen sichtbar machen. Zu diesem Zweck stellen wir neuerdings ein Mitgliederlogo zum Einfügen auf der eigenen Homepage zur Verfügung.

Vermehrt gab es in der Vergangenheit Stimmen von Personen, die gern das offizielle BDG Logo auf Ihrer Website verwenden wollten. Da dies zu Missverständnissen bei Außenstehenden führen kann, ob jemand im BDG Mitglied ist, oder gar den BDG offiziell vertritt, konnten wir diesem Wunsch nicht nachkommen und mussten diese Nutzung leider untersagen.

Unsere Lösung
Stattdessen hat sich der Vorstand eine alternative Lösung ausgedacht, die der Verwendung des originalen Logos um nichts nachsteht und sich dazu entschieden, ein exklusives Logo für unterrichtende BDG Mitglieder erstellen zu lassen. Jedem ordentlichen und korporativen Mitglied ist es erlaubt, sich dies unter BDG-Logos für die eigene Homepage zu beschaffen und es zu verwenden. Dort ist ein Code des Siegels zu finden, mit dem es auf die eigene Website gestellt und heruntergeladen werden kann.

Mit diesem neuen Feature wollen wir unseren Mitgliedern, die die hohen Anforderungen an Aufnahme und Fortbildungspflicht bestehen, die Möglichkeit geben, mit der Mitgliedschaft im Berufsverband BDG für sich zu werben, denn die ordentliche Mitgliedschaft im BDG ist als Qualitätssiegel für Gesangspädagog*innen zu verstehen. Dies darf, kann und soll auch nach außen hin gern deutlich kommuniziert werden.

Ein großes Dankeschön geht an dieser Stelle an unsere Grafikdesignerin Manuela Gebetsroither für das Geschenk dieser grafischen Arbeit an den BDG und dessen Mitglieder, welche auch über ihr Ehrenamt als Schriftführerin im BDG Vorstand weit hinausgeht.


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