Zusätzliche Leistungen für ordentliche Mitglieder

Ordentliche Mitglieder im BDG haben hohe Anforderungen an ihre gesangspädagogische Ausbildung erfüllt und kommen ihrer Fortbildungspflicht regelmäßig nach. Entsprechend wollen wir diese so weit wie möglich in der Ausübung ihres Berufes unterstützen. Dazu dienen folgende Punkte:

  • BDG Mitgliedslogo zur Verwendung auf der eigenen Website oder auf Werbematerialien (auch für korporative Mitglieder)

Machen Sie Ihre fundierte Ausbildung und Unterrichtserfahrung auf den ersten Blick sichtbar. Verwenden Sie unser exklusives Siegel für ordentliche und korporative Mitglieder auf Ihrer Website, um mit der Mitgliedschaft im BDG für Ihren professionellen Unterricht zu werben.

  • Zugang zum Mitgliederbereich auf der Website des BDG und Selbstlistung unter „Unterricht finden“ mit eigenem Profil

Mit einem Zugang zum Mitgliederbereich der Homepage können Sie sich mit einem Profil in das Verzeichnis der Lehrpersonen eintragen.

Anfrage für den Zugang per E-Mail an Tobias Schlosser:

  • Einreichung eigener Kurse für die Veranstaltungsliste der Website

Hier können Sie eigene Veranstaltungen für die Veranstaltungsliste einreichen. Veranstaltungen von Nichtmitgliedern werden nur selten veröffentlicht.

Gestalten Sie den Verband mit und bringen Sie sich aktiv in aktuelle Diskussionen ein. Suchen Sie gern bei Ideen, Wünschen, Verbesserungsvorschlägen oder Lob auch unabhängig davon den direkten Draht zum Vorstand.

  • Bewerbung auf Vorstandsämter (alle 4 Jahre)

Alle 4 Jahre – nächste Wahl 2026 – ist es für ordentliche Mitglieder möglich, sich von der Mitgliedersammlung in den Vorstand wählen zu lassen. Neben Mitgestaltungsmöglichkeiten und vielen interessanten Einblicken in die Verbands- und Veranstaltungsarbeit, können Sie hier ihr eigenes Netzwerk mit vielen spannenden Begegnungen erweitern.

 

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