Für jede Person und Institution gibt es eine geeignete Form der Mitgliedschaft im BDG. Wenn Sie diese für sich entdeckt haben, senden Sie bitte den unterschriebenen Ausdruck des jeweiligen Mitgliedsantrages per Post an die dort angegebene Adresse von Angela Nick. Fragen zur Mitgliedschaft beantwortet diese Ihnen hingegen gerne auch per Mail: . Nachweise können entweder mit dem Antrag mitgeschickt oder per Mail gesendet werden.
Ordentliche Mitgliedschaft
Ordentliche Mitglieder können alle natürliche Personen werden, die eine der folgenden Voraussetzungen nachweisen können
- Einen staatlich anerkannten gesangspädagogischen Abschluss
- Einen staatlich anerkannten sängerisch-künstlerischen Abschluss mit wenigstens zweijähriger gesangspädagogischer Praxis (ca. 300 Stunden erteilter Gesangsunterricht)
- Eine mindestens fünfjährige sängerische Berufstätigkeit, darunter wenigstens zwei Jahre gesangspädagogische Praxis (ca.300 Stunden erteilter Gesangsunterricht) sowie weiterbildende Maßnahmen
Antragsformular ordentliche Mitgliedschaft
Studentische Mitgliedschaft
Studentisches Mitglied können Studierende der Fachrichtung Gesangspädagogik, Gesang und angrenzender Disziplinen mit Nachweis durch eine Studienbescheinigung werden (Der Nachweis ist jährlich einzureichen). Die studentische Mitgliedschaft erlischt nach einer gesangspädagogischen Abschlussprüfung oder zwei Jahre nach einer künstlerischen Abschlussprüfung und kann auf Antrag in eine andere Form der Mitgliedschaft (Standesumwandlung) überführt werden.
Antragsformular studentische Mitgliedschaft
Fördernde Mitgliedschaft
Förderndes Mitglied kann jede natürliche Personen werden, die die Satzungsziele des BDG unterstützen möchte.
Antragsformular fördernde Mitgliedschaft
Korporative Mitgliedschaft
Korporative Mitglieder: Diese sind Körperschaften, die an der Verwirklichung der satzungsgemäßen Ziele des Verbandes mitarbeiten und deren Mitgliedschaft im Sinne einer gegenseitigen Kooperation erwünscht ist.
Antragsformular korporative Mitgliedschaft
Standesumwandlung
Studentische oder fördernde Mitglieder, die inzwischen die Voraussetzungen für eine ordentliche Mitgliedschaft erfüllen. Zum Beispiel, weil sie Ihr Studium abgeschlossen haben und die studentische Mitgliedschaft folglich nicht mehr weiterbestehen kann.