Durch eine Kooperation des BDG mit dem Deutschen Tonkünstlerverband im Jahr 2019 haben sich weitere interessante Vorteile für Mitglieder des BDG ergeben.
- Berufshaftpflichtversicherung (im Beitrag enthalten)
– Infoblatt zur Berufshaftpflichtversicherung
– Fallbeispiele Haftpflichtschaden
– Zusätzliche Angebote für Mitglieder des BDG
- Anerkennung der Honorarstandards des DTKV Baden-Württemberg
Der Deutsche Tonkünstlerverband hat Honorarrichtlinien für Musiker*innen und Musikpädagog*innen herausgegeben, die durch die Mitgliederversammlung des BDG 2019 anerkannt wurden. Der enthaltene Ehrenkodex fordert, dass musikalische Leistungen nicht unter Wert verkauft werden. Ebenso halten wir unsere Mitglieder auf freiwilliger Basis dazu an, mindestens diese Honorare zu verlangen. Nur so kann die gesellschaftliche Wahrnehmung des finanziellen Wertes eines guten Gesangsunterrichts auf einen Stand gebracht werden, welcher auch dem tatsächlichen Wert des Unterrichts unserer – meist akademisch ausgebildeten – Mitglieder entspricht.
In Honorarverhandlungen können sich BDG Mitglieder als professionelle Gesangslehrende somit auf diese Standards als offizielle Richtlinie des BDG berufen.
- Nutzung des Unterrichtsvertrages des DTKV
20 Stk. für 8,00 Euro, Bestellung unter https://dtkv.net/ORG/bestellungen.html ; bald auch mit BDG Logo